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Ferien

In den Winterferien, Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien und Herbstferien bieten wir eine Betreuung für alle Eltern an, die bedingt durch ihre Arbeitszeit, Maßnahmen (z.B. Sprachkurs oder Arbeitsmaßnahme) oder Auflagen des Jugendamtes ihre Kinder selbst nicht betreuen können. Alle Elternhäuser erhalten für die Teilnahme an dem Ferienprogramm rechtzeitig vor Ferienbeginn ein Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular ist auszufüllen und zum genannten Datum direkt im Hort abzugeben. Die vertraglich geregelten Betreuungszeiten sind einzuhalten. Die Bereuungszeit richtet sich nach der Bedarfsbescheinigung des Jugendamtes.

 

  • Ganztagsbetreuung (bis 6 Stunden täglich)
  • Teilzeitbetreuung (bis 3 Stunden täglich)

 

Werden in den Ferien weitere Betreuungszeiten, die über die vereinbarte Betreuungszeit des Betreuungsvertrags hinausgehen, in Anspruch genommen, erheben wir lt. § 21 des Kindertagesförderungsgesetzes für diese Inanspruchnahme zusätzliche Elternbeiträge. Der Beitrag entsteht mit Ablauf der Ferienzeit.